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Bei der Beurteilung einer Sichtbetonoberfläche ist es sehr wichtig, dass der Bauherr schon vor der Ausschreibung in einen allfälligen Beurteilungsprozess einbezogen wurde und dass Referenzflächen sowie Toleranzgrenzen bestimmt wurden (Zielvereinbarung). Die Beurteilung selber soll dabei hauptsächlich auf den Gesamteindruck abstellen, der sich bei einer Betrachtung des Bauwerks aus einer ihm angemessenen Entfernung bei normalen Lichtverhältnissen ergibt. Einzelkriterien sollten bauteilbezogen beurteilt werden.
Weicht der Sichtbeton zu stark von den gemeinsam definierten Anforderungen ab und werden Mängel festgestellt, ist deren Beseitigung mit allen Vor- und Nachteilen zu diskutieren. Insbesondere ist der Bauherr darüber zu informieren, dass das Beseitigen von Mängeln zu sichtbaren Folgen führen kann.
Die Oberfläche kann Mängel wie Unebenheiten, Korrosionserscheinungen, Bluten, Kiesnester, Lunker, Risse, Kalkausblühungen- und aussinterungen, Grautonunterschiede, Verfärbungen, Kantenschäden, Schalhautstösse und Betonierfugen aufweisen. Vertiefende Informationen zu diesen Mängeln finden Sie auf den Unterseiten zur rechten Hand.
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